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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Green purity® GmbH
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1. Bestellung
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Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen haben grundsätzlich, unter Beachtung der aktuellen
Katalogpreise und Verpackungseinheiten (VE), auf schriftlichen Wege zu erfolgen. Bestellungen sowie mündliche
Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich oder formulargemäß bestätigen
oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen. Abweichungen von unseren Vertrags- und
Verkaufsbedingungen, insbesondere Bedingungen oder andersgeltende AGB des Käufers, gelten nur, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt bzw. anerkannt werden. Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs
mit dem Käufer zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.
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2. Berechnung
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Für die Berechnung sind die am Versandtag gültigen Preise maßgebend. Haben sich diese gegenüber dem Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der
Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Preiserhöhungen, die
auf einer Erhöhung der Frachttarife beruhen sowie bei Erhöhung der Umsatzsteuer. Die im Katalog angegebenen
Preise sind Netto-Preise und gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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3. Zahlung
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Innerhalb 30 Tagen netto. Sofern wir Wechsel entgegennehmen, gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten
des Käufers. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Gegenüber
unseren Forderungen kann nicht aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden. Entstehen
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder wird die Zahlungsfrist überschritten, sind wir befugt
Vorauszahlung zu verlangen und aufgeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen. Bei nicht fristgerechter
Zahlung sind wir berechtigt, ohne Mahnung vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in banküblicher Höhe zu fordern.
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4. Lieferung und Annahme
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Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Unsere Haftung bei
Nichterfüllung oder Lieferverzug ist beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die wir nicht
geliefert haben oder mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der
Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist. Unsere sonstigen Rechte werden hierdurch nicht berührt.
Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten, Rohstoff-,
Energie-, oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung,
Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung
und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme.
Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, so sind wir berechtigt, hinsichtlich der
von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
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5. Versand
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Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liefern wir ab Euro 500,- Netto-Warenwert frachtfrei Empfangsstation
des Käufers. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt.
Wir werden uns dabei bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
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6. Gewährleistung und Haftung
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Der Käufer hat erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, soweit dies nach ordnungsgemäßem
Geschäftsgang tunlich ist, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet
ist. Unterlässt er die Prüfung entfällt für uns jegliche Haftung. Etwaige Beanstandungen der Beschaffenheit
oder der Menge sind unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern zu erheben. Offene
Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die
Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einem Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht
erkennbar war.
Zeigt sich ein solcher verborgene Mängel erst später, so hat der Käufer diesen Mangel unverzüglich nach der
Entdeckung, spätestens 6 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandtort, anzuzeigen, andernfalls gilt
auch diese Ware als genehmigt.
Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir durch Preisnachlass, Nachbesserung, Umtausch
oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises entsprechen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem
ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder ein Recht zum Rücktritt
vom Vertrag, insbesondere für Folgeschäden, die auf der chemischen Zusammensetzung, Wirkung des Werkstoffes,
natürlichem Verschleiß, Gewaltanwendung oder unsachgemäßer Anwendung beruhen, sind ausgeschlossen.
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7. Auskünfte und Raterteilung
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Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und
sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
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8. Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, auch künftig entstehender Forderungen aus der
Geschäftsverbindung, Eigentum der Green purity® GmbH.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes
berechtigt. Veräußerungen im Rahmen eines Geschäftsverkaufs im Ganzen oder eine Verpachtung gelten nicht
als Veräußerung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes und bedürfen unserer Zustimmung. Im Falle
einer Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer
zustehenden Kaufpreisforderungen an uns ab. Die Abtretung der Forderungen soll vorläufig eine stille
sein, d. h. den Abnehmern nicht mitgeteilt werden. Der Käufer ist zur Einbeziehung der Forderungen bis auf
weiteres ermächtigt. Er ist aber nicht berechtigt, über Forderungen in anderer Weise, z.B. durch Abtretung,
zu verfügen. Wir haben das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen und die
Forderungen selbst einzuziehen. Wir nehmen aber davon Abstand, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen.
Ferner ist er verpflichtet, auf unser Verlangen die Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen
anzugeben und uns alle diejenigen Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen
erforderlich sind.
Der Käufer verpflichtet sich, uns von Pfändungen der Ware und/oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte
oder sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Ware erheben, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu
machen. Bei Pfändungen ist dem Verkäufer gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine
eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der in den vorliegenden Bedingungen
vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändete Ware zu denjenigen gehören, die den
vereinbarten Eigentumsvorbehalt unterliegen. Sind Forderungen verpfändet, so ist an Eides Statt zu
versichern, dass es sich hier um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsware entstanden
sind. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum
entsprechend §§ 947,948 BGB.
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9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort für die beidseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hodenhagen. Die Parteien
vereinbaren für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebene Streitigkeiten Walsrode als örtlich zuständiges
Gericht. Diese Vereinbarung gilt auch für Ansprüche aus Scheck und Wechsel.
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10. Salvatorische Klausel
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Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so zieht das nicht die Ungültigkeit der übrigen
Bedingungen nach sich.
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